quader.jpg

 

 

 

 

MESCUR GmbH

Leistungen / Service

WinSport

Referenzen

Chronik

Kontakt

Links

Impressum

AGB

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mescur GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.       Geltungsbereich
1.1     Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Erbringung von Werk- und Dienstleistungen durch die Mescur GmbH sowie von Käufen bei der Mescur GmbH.

2.      Vertragsabschluß
2.1     Angebote der Mescur GmbH sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Vertragsantrag 14 Tage gebunden.
2.2     Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung durch die Mescur GmbH zustande. Gleiche Wirkung wie die schriftliche Bestätigung hat die Leistungserbringung durch die Mescur GmbH.
2.3     Nebenabreden, Zusicherungen oder sonstige Vereinbarungen, sowie Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3.      Lieferzeit
3.1     Über die Lieferzeit wird eine gesonderte Vereinbarung getroffen. Die Mescur GmbH ist zur Einhaltung der Lieferfrist nur verpflichtet, wenn der Kunde seine Vertragspflichten erfüllt hat.
3.2     Nachträgliche Wünsche des Kunden nach Änderungen oder Ergänzungen verlängern die Lieferzeit in angemessenem Umfang. Das gleiche gilt bei Eintritt außerhalb des Willens liegender unvorhergesehener Ereignisse, wie z.B. höhere Gewalt, Aus- und Einfuhrverbote, Streik, Aussperrung, Verzögerung oder Ausfall der Anlieferung wesentlicher Teile.
3.3     Kann die Mescur GmbH verbindlich zugesagte Fristen und Termine nicht einhalten oder gerät sie in Verzug, so kann der Kunde von diesem Zeitpunkt an eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Auftragswerts der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen verlangen. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche des Kunden bestehen nur, wenn der Verzug infolge zumindest grober Fahrlässigkeit der Mescur GmbH eingetreten ist oder wenn die Mescur GmbH eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat.

4.      Nutzungsbedingungen für Software-Produkte
4.1     Der Kunde erhält das nicht übertragbare und nicht ausschließliche Recht, die überlassenen Software-Produkte zu nutzen. Eine Überlassung an Dritte ist nur mit Zustimmung der Mescur GmbH gestattet. Die Zustimmung darf nicht gegen Treu und Glauben verweigert werden.
4.2     Die Nutzung von Software-Produkten ist nur auf der Zahl der im Vertrag angegebenen Endgeräte zulässig. Die Nutzung ist außerdem nur für die angegebene maximale Zahl der Benutzer zulässig.
4.3     Als verbindliche Leistungsbeschreibung der Mescur GmbH gilt das Pflichtenheft.
4.4     Der Kunde wird Software-Produkte innerhalb einer Frist von einem Monat ab Versand bzw. Installation auf deren Vertragsgemäßheit hin überprüfen. Die Software-Produkte gelten als abgenommen, soweit nach Ablauf der Prüffrist für eine weitere Frist von zwei Wochen die Nutzbarkeit der Software-Produkte nicht wegen gemeldeter Mängel erheblich eingeschränkt ist.
4.5     Der Kunde darf Software-Produkte nur mit Zustimmung der Mescur GmbH ändern.
4.6     Bei Beendigung des Nutzungsrechts ist der Kunde verpflichtet, die Originale sowie alle Kopien einschließlich etwaig abgeänderter Exemplare der Software-Produkte an den Lieferanten herauszugeben oder zu vernichten und dies dem Lieferanten innerhalb von zwei Wochen schriftlich zu bestätigen. Ausgenommen von der Löschungspflicht ist die Aufbewahrung einer Sicherungskopie zu Archivzwecken.
4.7     Die Kenntnisgabe von Quellprogrammen an Dritte ist dem Kunden nicht gestattet.
4.8     Der Kunde darf vermietete Software-Produkte nicht ohne Zustimmung des Lieferanten weitervermieten.

5.      Vertraulichkeit
5.1     Die Mescur GmbH ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Betriebsgeheimnissen und von als vertraulich bezeichneten Informationen nur zur Durchführung des jeweiligen Auftrages zu verwenden und sie zeitlich unbegrenzt als vertraulich zu behandeln. Das gilt nicht für Ideen, Konzeptionen, Know-how und Techniken, die sich auf Programmerstellung beziehen, sowie für Daten, die der Mescur GmbH bereits bekannt sind oder außerhalb des jeweiligen Auftrags bekannt waren oder bekannt werden.

6.      Eigentumsvorbehalt
6.1     Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Kunden bestehenden Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis bleibt die gelieferte Ware im Eigentum der Mescur GmbH. Solange dieser Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Kunde die Ware nicht weiterveräußern oder über die Ware verfügen. Das Nutzungsrecht an Software-Produkten entsteht erst mit vollständiger Bezahlung durch den Kunden.
6.2     Bei Pfändung oder anderen Beeinträchtigungen durch Dritte ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich auf das Eigentum des Lieferanten hinzuweisen. Weiterhin ist er verpflichtet, die Mescur GmbH unverzüglich telefonisch oder per Fax zu informieren sowie nachfolgend schriftlich zu unterrichten.

7.      Zahlungsbedingungen
7.1     Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, kann die Mescur GmbH Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verlangen. Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.
7.2     Der Kunde kann mit einer Gegenforderung nur aufrechnen, wenn diese von der Mescur GmbH unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
7.3     Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht, das auf einem anderen Vertragsverhältnis mit der Mescur GmbH beruht, nicht geltend machen.
7.4     Alle Unterstützungs- und Serviceleistungen werden nach Aufwand vergütet. Dabei richten sich Stundensätze, Reisekosten und Nebenkosten nach der jeweils gültigen Preisliste der Mescur GmbH, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

8.      Gewährleistung
8.1     Der Kunde ist verpflichtet, Mängel, die bei vertragsgemäßer Nutzung auftreten, der Mescur GmbH unverzüglich zu melden. Mängelmeldungen müssen schriftlich erfolgen. Bei der Mängelbeseitigung hat der Kunde den Lieferanten im Rahmen des Zumutbaren zu unterstützen.
8.2     Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate. Soweit der Kunde ein Verbraucher ist, gilt mindestens die gesetzliche Gewährleistungsfrist.
8.3     Die Mescur GmbH ist bei mangelhafter Lieferung oder Leistung nach ihrer Wahl zur kostenlosen Nachbesserung oder zum Austausch der mangelhaften Teile berechtigt. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung endgültig fehl, kann der Kunde die gesetzlichen Ansprüche geltend machen. Die Nachbesserung oder Ersatzlieferung gilt nach drei Versuchen als endgültig fehlgeschlagen.
8.4     Die Gewährleistung der Mescur GmbH entfällt, wenn der Kunde Änderungen, Eingriffe oder Bedienungsfehler am Kaufgegenstand bzw. an Software-Produkten vorgenommen hat; es sei denn, der Kunde weist im Zusammenhang mit der Mängelmeldung nach, dass die Änderungen, Eingriffe oder Bedienungsfehler für den Mangel nicht ursächlich waren.
8.5     Bei Hardware einschließlich Software findet die Mängelbeseitigung am Sitz der Mescur GmbH statt. Der Kunde wird den PC ordnungsgemäß verpackt einschließlich der Verbindungskabel anliefern.
8.6     Die Mescur GmbH übernimmt keine Gewährleistung für die Kombinierbarkeit der Funktionen von zu liefernden Software-Produkten mit anderen Software-Produkten. Gleiches gilt für die Kombinierbarkeit von Hardwareprodukten.
8.7     Die Mescur GmbH kann ihre Pflicht zur Mängelbeseitigung auch dadurch erfüllen, dass sie eine neue Programmversion zur Verfügung stellt.

9.      Sonstige Rechte und Pflichten
9.1     Ist die Mescur GmbH auf Grund einer Mängelmeldung tätig geworden, ohne dass der Kunde einen Mangel nachgewiesen hat, kann die Mescur GmbH Vergütung ihres Aufwands verlangen.
9.2     Im Falle des Rücktritts vom Vertrag ist der Kunde verpflichtet, die Original-Datenträger und alle Kopien von Software-Produkten einschließlich abgeänderter Exemplare, sowie des schriftlichen Materials zu vernichten. Der Kunde bestätigt innerhalb von zwei Wochen schriftlich, dass alle vorhandenen Kopien gelöscht wurden.

10.     Schadensersatz
10.1    Schadensersatzansprüche gegen die Mescur GmbH und ihre Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor oder zugesicherte Eigenschaften fehlen. Diese Einschränkung gilt nicht bei leichter Fahrlässigkeit, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt worden sind. Die Haftung für Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
10.2    Schadensersatzansprüche für den Verlust gespeicherter Daten sind ausgeschlossen, wenn der Schaden bei ordnungsgemäßer Datensicherung nicht eingetreten wäre und die Mescur GmbH den Kunden ordnungsgemäß in die Datensicherung eingewiesen hat.

11.     Datenschutz
11.1    Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Mescur GmbH seine Kontaktinformationen, einschließlich Namen, Telefonnummern und E-Mail-Adressen speichern und nutzen darf. Solche Informationen können im Rahmen der bestehenden Geschäftsbeziehung verarbeitet und genutzt werden.

12.     Abtretung von Rechten
12.1    Die Abtretung von Rechten aus einem Vertrag bedarf, außer für Zahlungsansprüche der Mescur GmbH, der vorherigen schriftlichen Zustimmung der anderen Partei. Die Zustimmung darf nur aus wichtigem Grund verweigert werden.

13.     Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit
13.1    Es gilt deutsches Recht.
13.2    Ausschließlicher Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Hamburg.
13.3    Wenn eine der Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam ist oder wird, berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.