1.
Geltungsbereich 1.1 Diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Erbringung
von Werk- und Dienstleistungen durch die Mescur GmbH
sowie von Käufen bei der Mescur GmbH.
2.
Vertragsabschluß 2.1 Angebote
der Mescur GmbH sind freibleibend. Der Kunde ist an
seinen Vertragsantrag 14 Tage gebunden. 2.2 Ein
Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung durch
die Mescur GmbH zustande. Gleiche Wirkung wie die schriftliche
Bestätigung hat die Leistungserbringung durch die Mescur
GmbH. 2.3 Nebenabreden,
Zusicherungen oder sonstige Vereinbarungen, sowie Änderungen
und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der Schriftform.
3.
Lieferzeit 3.1 Über
die Lieferzeit wird eine gesonderte Vereinbarung getroffen.
Die Mescur GmbH ist zur Einhaltung der Lieferfrist nur
verpflichtet, wenn der Kunde seine Vertragspflichten
erfüllt hat. 3.2 Nachträgliche
Wünsche des Kunden nach Änderungen oder Ergänzungen
verlängern die Lieferzeit in angemessenem Umfang. Das
gleiche gilt bei Eintritt außerhalb des Willens liegender
unvorhergesehener Ereignisse, wie z.B. höhere Gewalt,
Aus- und Einfuhrverbote, Streik, Aussperrung, Verzögerung
oder Ausfall der Anlieferung wesentlicher Teile. 3.3 Kann
die Mescur GmbH verbindlich zugesagte Fristen und Termine
nicht einhalten oder gerät sie in Verzug, so kann der
Kunde von diesem Zeitpunkt an eine Verzugsentschädigung
in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche, insgesamt
jedoch höchstens bis zu 5% des Auftragswerts der vom
Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen verlangen.
Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche des Kunden
bestehen nur, wenn der Verzug infolge zumindest grober
Fahrlässigkeit der Mescur GmbH eingetreten ist oder
wenn die Mescur GmbH eine wesentliche Vertragspflicht
verletzt hat.
4.
Nutzungsbedingungen für
Software-Produkte 4.1 Der
Kunde erhält das nicht übertragbare und nicht ausschließliche
Recht, die überlassenen Software-Produkte zu nutzen.
Eine Überlassung an Dritte ist nur mit Zustimmung der
Mescur GmbH gestattet. Die Zustimmung darf nicht gegen
Treu und Glauben verweigert werden. 4.2 Die
Nutzung von Software-Produkten ist nur auf der Zahl
der im Vertrag angegebenen Endgeräte zulässig. Die Nutzung
ist außerdem nur für die angegebene maximale Zahl der
Benutzer zulässig. 4.3 Als
verbindliche Leistungsbeschreibung der Mescur GmbH gilt
das Pflichtenheft. 4.4 Der
Kunde wird Software-Produkte innerhalb einer Frist von
einem Monat ab Versand bzw. Installation auf deren Vertragsgemäßheit
hin überprüfen. Die Software-Produkte gelten als abgenommen,
soweit nach Ablauf der Prüffrist für eine weitere Frist
von zwei Wochen die Nutzbarkeit der Software-Produkte
nicht wegen gemeldeter Mängel erheblich eingeschränkt
ist. 4.5 Der Kunde darf
Software-Produkte nur mit Zustimmung der Mescur GmbH
ändern. 4.6 Bei Beendigung
des Nutzungsrechts ist der Kunde verpflichtet, die Originale
sowie alle Kopien einschließlich etwaig abgeänderter
Exemplare der Software-Produkte an den Lieferanten herauszugeben
oder zu vernichten und dies dem Lieferanten innerhalb
von zwei Wochen schriftlich zu bestätigen. Ausgenommen
von der Löschungspflicht ist die Aufbewahrung einer
Sicherungskopie zu Archivzwecken. 4.7 Die
Kenntnisgabe von Quellprogrammen an Dritte ist dem Kunden
nicht gestattet. 4.8 Der
Kunde darf vermietete Software-Produkte nicht ohne Zustimmung
des Lieferanten weitervermieten.
5.
Vertraulichkeit 5.1 Die
Mescur GmbH ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses
erlangten Kenntnisse von Betriebsgeheimnissen und von
als vertraulich bezeichneten Informationen nur zur Durchführung
des jeweiligen Auftrages zu verwenden und sie zeitlich
unbegrenzt als vertraulich zu behandeln. Das gilt nicht
für Ideen, Konzeptionen, Know-how und Techniken, die
sich auf Programmerstellung beziehen, sowie für Daten,
die der Mescur GmbH bereits bekannt sind oder außerhalb
des jeweiligen Auftrags bekannt waren oder bekannt werden.
6. Eigentumsvorbehalt 6.1 Bis
zur vollständigen Begleichung aller gegen den Kunden
bestehenden Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis bleibt
die gelieferte Ware im Eigentum der Mescur GmbH. Solange
dieser Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Kunde die
Ware nicht weiterveräußern oder über die Ware verfügen.
Das Nutzungsrecht an Software-Produkten entsteht erst
mit vollständiger Bezahlung durch den Kunden. 6.2 Bei
Pfändung oder anderen Beeinträchtigungen durch Dritte
ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich auf das Eigentum
des Lieferanten hinzuweisen. Weiterhin ist er verpflichtet,
die Mescur GmbH unverzüglich telefonisch oder per Fax
zu informieren sowie nachfolgend schriftlich zu unterrichten.
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7. Zahlungsbedingungen 7.1 Rechnungen
sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Kommt der Kunde in
Zahlungsverzug, kann die Mescur GmbH Verzugszinsen in
gesetzlicher Höhe verlangen. Die Umsatzsteuer wird mit
dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz
in Rechnung gestellt. 7.2 Der
Kunde kann mit einer Gegenforderung nur aufrechnen,
wenn diese von der Mescur GmbH unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt ist. 7.3 Der
Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht, das auf einem
anderen Vertragsverhältnis mit der Mescur GmbH beruht,
nicht geltend machen. 7.4 Alle
Unterstützungs- und Serviceleistungen werden nach Aufwand
vergütet. Dabei richten sich Stundensätze, Reisekosten
und Nebenkosten nach der jeweils gültigen Preisliste
der Mescur GmbH, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
8. Gewährleistung 8.1 Der
Kunde ist verpflichtet, Mängel, die bei vertragsgemäßer
Nutzung auftreten, der Mescur GmbH unverzüglich zu melden.
Mängelmeldungen müssen schriftlich erfolgen. Bei der
Mängelbeseitigung hat der Kunde den Lieferanten im Rahmen
des Zumutbaren zu unterstützen. 8.2 Die
Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate. Soweit der
Kunde ein Verbraucher ist, gilt mindestens die gesetzliche
Gewährleistungsfrist. 8.3 Die
Mescur GmbH ist bei mangelhafter Lieferung oder Leistung
nach ihrer Wahl zur kostenlosen Nachbesserung oder zum
Austausch der mangelhaften Teile berechtigt. Schlägt
die Nachbesserung oder Ersatzlieferung endgültig fehl,
kann der Kunde die gesetzlichen Ansprüche geltend machen.
Die Nachbesserung oder Ersatzlieferung gilt nach drei
Versuchen als endgültig fehlgeschlagen. 8.4 Die
Gewährleistung der Mescur GmbH entfällt, wenn der Kunde
Änderungen, Eingriffe oder Bedienungsfehler am Kaufgegenstand
bzw. an Software-Produkten vorgenommen hat; es sei denn,
der Kunde weist im Zusammenhang mit der Mängelmeldung
nach, dass die Änderungen, Eingriffe oder Bedienungsfehler
für den Mangel nicht ursächlich waren. 8.5 Bei
Hardware einschließlich Software findet die Mängelbeseitigung
am Sitz der Mescur GmbH statt. Der Kunde wird den PC
ordnungsgemäß verpackt einschließlich der Verbindungskabel
anliefern. 8.6 Die Mescur
GmbH übernimmt keine Gewährleistung für die Kombinierbarkeit
der Funktionen von zu liefernden Software-Produkten
mit anderen Software-Produkten. Gleiches gilt für die
Kombinierbarkeit von Hardwareprodukten. 8.7 Die
Mescur GmbH kann ihre Pflicht zur Mängelbeseitigung
auch dadurch erfüllen, dass sie eine neue Programmversion
zur Verfügung stellt.
9. Sonstige Rechte
und Pflichten 9.1 Ist
die Mescur GmbH auf Grund einer Mängelmeldung tätig
geworden, ohne dass der Kunde einen Mangel nachgewiesen
hat, kann die Mescur GmbH Vergütung ihres Aufwands verlangen. 9.2 Im
Falle des Rücktritts vom Vertrag ist der Kunde verpflichtet,
die Original-Datenträger und alle Kopien von Software-Produkten
einschließlich abgeänderter Exemplare, sowie des schriftlichen
Materials zu vernichten. Der Kunde bestätigt innerhalb
von zwei Wochen schriftlich, dass alle vorhandenen Kopien
gelöscht wurden.
10. Schadensersatz 10.1 Schadensersatzansprüche
gegen die Mescur GmbH und ihre Erfüllungsgehilfen sind
ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit vor oder zugesicherte Eigenschaften fehlen.
Diese Einschränkung gilt nicht bei leichter Fahrlässigkeit,
wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt worden sind.
Die Haftung für Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz
bleibt unberührt. 10.2 Schadensersatzansprüche
für den Verlust gespeicherter Daten sind ausgeschlossen,
wenn der Schaden bei ordnungsgemäßer Datensicherung
nicht eingetreten wäre und die Mescur GmbH den Kunden
ordnungsgemäß in die Datensicherung eingewiesen hat.
11. Datenschutz 11.1 Der
Kunde ist damit einverstanden, dass die Mescur GmbH
seine Kontaktinformationen, einschließlich Namen, Telefonnummern
und E-Mail-Adressen speichern und nutzen darf. Solche
Informationen können im Rahmen der bestehenden Geschäftsbeziehung
verarbeitet und genutzt werden.
12. Abtretung von Rechten 12.1 Die
Abtretung von Rechten aus einem Vertrag bedarf, außer
für Zahlungsansprüche der Mescur GmbH, der vorherigen
schriftlichen Zustimmung der anderen Partei. Die Zustimmung
darf nur aus wichtigem Grund verweigert werden.
13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand,
Teilunwirksamkeit 13.1 Es
gilt deutsches Recht. 13.2 Ausschließlicher
Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische
Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist, für alle Streitigkeiten aus dem
Vertragsverhältnis Hamburg. 13.3 Wenn
eine der Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam
ist oder wird, berührt das nicht die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen.
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